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Kfz-Versicherer müssen Rekordsumme für Wildunfälle zahlen

Wenn Rehe und Wildschweine am Wegesrand stehen, freut sich der Mensch. Allerdings nur so lange, bis das Tier vor das Auto rennt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat am Mittwoch die Schadensbilanz der Kfz-Versicherer für Wildunfälle des Jahres 2021 veröffentlicht. Und diese ist auf einen Rekordwert gestiegen.

Noch nie waren die Zusammenstöße zwischen Autos und Wildtieren so teuer, wie im vergangenen Jahr. Rein rechnerisch kam es täglich zu etwa 800 Wildunfällen in Deutschland. Das sind in Summe rund 284.000 Unfälle pro Jahr, die an die Versicherer gemeldet wurden: ein Plus gegenüber 2020 von ungefähr 12.000 Zusammenstößen.

Das geht auch richtig ins Geld. Laut GDV mussten die Versicherer 2021 rund 940 Millionen Euro allein dafür aufbringen, dass ein PKW mit Wildtieren zusammenstieß. Pro Unfall sind das im Schnitt 3.300 Euro. Im Jahr davor lag der Wert noch bei durchschnittlich 3.100 Euro. „Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. .

Haarwild – oder ein anderes „wildes“ Tier?

Schäden mit sogenanntem Haarwild wie Rehe oder Hirsche begleicht die Kfz-Teilkaskoversicherung. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss sich das Auto in Bewegung befunden haben, zum anderen muss vom Tier eine „typische Gefahr“ ausgehen. Das heißt, wenn das Tier beim Zusammenstoß bereits tot war, weil ein vorheriges Auto es schon verletzt hatte, kann die Versicherung unter Umständen die Zahlung verweigern (OLG München, Az: 10 U 4630/85). Zum Haarwild nach dem Jagdgesetz zählen auch Wild­schweine, Füchse, Hasen oder Marder.

Dennoch lohnt es sich, auch über den Abschluss eines Vollkasko-Vertrages nachzudenken. Denn nicht immer ist es ein wilder Waldbewohner, der vors Auto läuft. Auch eine ausgebrochene Kuh, ein Hund oder ein großer Vogel können enormen Schaden verursachen, wenn sie im falschen Moment die Straße kreuzen. Hier ist man mit einem Vollkasko-Vertrag in der Regel auf der sicheren Seite. Auch manche Teilkasko-Versicherer haben ihre Leistungen entsprechend erweitert, aber nur, wenn das entsprechend in den Vertragsbedingungen steht. Grundsätzlich gilt: Immer im Kfz-Versicherungsvertrag nachlesen, für welche Unfälle mit Tieren der Versicherer zahlt!