Ein kleiner Spaß kann den Arbeitsalltag auflockern. Doch nicht jeder Aprilscherz ist harmlos. Wer Kollegen behindert, bloßstellt oder Arbeitsabläufe stört, riskiert Abmahnung oder sogar Kündigung. Ein vertauschtes Tastaturlayout oder ein präparierter Kaffeebecher mögen lustig erscheinen. Im Arbeitsalltag gelten jedoch klare Regeln. Beschäftigte sind auch am 1. April verpflichtet, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen und Rücksicht […]

