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Düsseldorfer Tabelle: Kindesunterhalt steigt 2022

Kindern getrennt lebender Eltern steht ab 01. Januar 2022 mehr Unterhalt zu. Wie die Bedarfssätze angepasst wurden.

Ab Januar 2022 gelten neue Bedarfssätze für den Kindesunterhalt von Trennungskindern – diese erhalten mehr Unterhalt.

Unterhaltspflichtige Eltern mit niedrigem Einkommen (bis 1.900 Euro) müssen den sogenannten Mindestunterhalt leisten. Laut ‚Düsseldorfer Tabelle‘ beträgt der Mindestunterhalt 2022:

  • für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 396 Euro (Anhebung um 3 Euro), 
  • für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 455 Euro (Anhebung um 4 Euro), 
  • für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 533 Euro (Anhebung um 5 Euro). 

Ansonsten gilt: Je höher das Einkommen unterhaltspflichtiger Eltern, desto mehr steigt der Unterhaltsbedarf. Hierfür werden nun – das ist neu ab 2022 – 15 Einkommensgruppen je Altersstufe unterschieden und die Bedarfssätze schrittweise erhöht:

  • Ab der zweiten bis zur fünften Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils fünf Prozent. 
  • Ab der sechsten bis zur fünfzehnten Einkommensgruppe steigen die Bedarfssätze um jeweils acht Prozent. 

Zur Deckung des Unterhaltsbedarfs muss auch Kindergeld verwendet werden. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Bedarf anzurechnen.