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Frostschäden an Leitungsrohren – vermeidbarer Millionenschaden

Frostschäden an Leitungsrohren verursachen den deutschen Versicherern bis zu 150 Millionen Euro Schadenkosten pro Jahr – und ließen sich doch mit einigen Vorsichtsmaßnahmen vermeiden. Denn wenn ein Wasser- oder Gasrohr aufgrund von Kälte platzt, sind oft teure Reparaturen zu erwarten. 

Frostschäden an Leitungsrohren kosten die Versicherungswirtschaft pro Jahr zwischen 120 und 150 Millionen Euro, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Pressetext warnt. Damit will der Verband auf ein oft unterschätztes Risiko für Häuser und Wohnungen hinweisen. Zwar machen Frostschäden nur einen vergleichsweise kleinen Teil an Leitungswasserschäden von insgesamt 1,1 Milliarden Euro pro Jahr aus. Doch ärgerlich sind sie schon deshalb, weil sie oft durch kleine Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden könnten – und oft hohe Folgeschäden nach sich ziehen. 

Um das zu verdeutlichen sei darauf verwiesen, wie so ein Schaden üblicherweise abläuft. Bei Minustemperaturen gefriert das Wasser und vergrößert sein Volumen, so dass das Rohr platzt. Dadurch ist aber nicht allein die betroffene Leitung geschädigt. Oft bleiben derartige Ereignisse zunächst unbemerkt, so dass sie teuere Folgeschäden nach sich ziehen können: Wände und Zwischendecken werden durchfeuchtet und schimmeln, Heizkörper und Armaturen gehen kaputt, im schlimmsten Fall sind auch Teppiche und Möbel in den betroffenen Räumen hinüber, wenn der Vorfall nicht gleich registriert wird. 

Im Schnitt entstehen so Kosten von mehreren tausend Euro pro Frostschaden. Bis zu 40.000 dieser Vorfälle zählen die Versicherer in der kalten Jahreszeit: nur auf den Winter gerechnet, sind das 19 Frostschäden pro Stunde. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die Versicherer auch nur tatsächlich versicherte Ereignisse erfassen, für die ein Wohngebäude- bzw. Hausratschutz besteht. Die Gesamtzahl der Schäden dürfte folglich weit höher liegen.

Umso wichtiger ist es, einen Frostschaden erst gar nicht entstehen zu lassen. Das wirksamste Frostschutzmittel ist Wärme. Alle Räume eines Hauses bzw. einer Wohnung sollten ausreichend beheizt werden. Das gilt auch für jene, die nicht regelmäßig benutzt werden: etwa Gästezimmer, Ferienwohnungen, oft auch Keller- und Abstellräume. Heimtückisch ist hierbei, dass die Frostschutz-Funktion der Heizung oft nicht ausreicht, wie der GDV berichtet: also, dass man das Heizungsventil auf das Schneeflocken-Symbol stellt. Zwar soll dadurch die Raumtemperatur auf fünf Grad gehoben werden. Aber gerade Rohre und Leitungen an ungeschützten Stellen und der Außenwand können trotzdem zufrieren, da die Frostschutz-Funktion vor allem den Heizkörper selbst schützt.

Ebenfalls empfehlenswert ist es, Wasserleitungen im Außenbereich vom Wasser zu trennen und zu leeren. Dasselbe sollte auch in unbeheizten Räumen geschehen. Denn diese Rohre sind besonders gefährdet. Wärmedämmendes Isoliermaterial schützt schlecht beheizbare Rohre und Leitungen zusätzlich. Auch auf die Isolierung von Fenstern und Türen lohnt es sich zu achten. Undichte und schlecht isolierte Stellen sind ein regelrechtes Einfallstor für Frost – notfalls nachbessern! 

Entstehen Leitungswasser-Schäden durch Frost am Gebäude, so zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Dazu zählen auch Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klimaanlagen. Teppiche, Möbel, Elektrogeräte und anderer Hausrat werden durch die Hausratversicherung ersetzt.