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3,1 Milliarden Euro Schaden durch Naturgefahren

Die Versicherer mussten im Jahr 2018 für Schäden durch Naturgewalten 3,1 Milliarden Euro ausgeben, wie aus aktuellen Branchenzahlen hervorgeht. Von einem „Jahr der Extreme“ spricht der Versicherer-Dachverband GDV. Er warnt: noch immer seien 10 Millionen Häuser in Deutschland ohne Elementarschaden-Schutz.

Naturgewalten haben 2018 insgesamt 3,1 Milliarden Euro Versicherungsschäden an Häusern, Kraftfahrzeugen, Hausrat, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft verursacht. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Mittwoch in einem Pressetext anlässlich seines Naturgefahrenreports 2019. Damit bleiben die Schäden in etwa auf Vorjahresniveau.

Sturm und Hagel haben mit 2,6 Milliarden Euro die meisten Kosten verursacht: das sind 300 Millionen Euro weniger als in 2017. Starkregen und Hochwasser wurden für die Versicherer aber teurer: Hierfür mussten 500 statt bisher 300 Millionen Euro ausgegeben werden. „Schwere Stürme, große Hitze, starke lokale Überschwemmungen – 2018 ist Sinnbild für Extremwetter auch in Deutschland“, kommentiert GDV-Verbandschef Wolfgang Weiler am Mittwoch in Berlin. Vor allem Stürme waren teuer: 2018 war eines der schadenträchtigsten Sturmjahre in den letzten 20 Jahren.

Zehn Millionen Häuser ohne Elementarschaden-Schutz

Ein Problem ist, dass viele Häuser und Immobilien noch nicht gegen alle Naturgefahren versichert sind, wie der Verband warnt. Wohngebäude-Policen sind zwar weit verbreitet: Sie zahlen für Schäden aus Sturm und Hagel. Aber nicht so Elementarschadenversicherungen. Mehr als zehn Millionen Gebäude verfügen in Deutschland über keinen solchen Schutz.

Allein Elementarschadenversicherungen zahlen aber nur für Gefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder auch Schneelawinen und Schneedruck: etwa, wenn sich so viel Eis und Schnee auf dem Dach sammelt, dass es dadurch kaputtgeht. Hier sei daran erinnert, dass die Bundesländer nach Hochwasser-Katastrophen künftig keine Staats- und Soforthilfen mehr zahlen wollen, solange ein Hausbesitzer nicht nachweisen kann, dass er sich um Elementarschutz bemüht hat. Dieser Nachweis lässt sich am besten mit einem Beratungsprotokoll und einer entsprechenden Voranfrage bei Versicherern erbringen.