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Home Office: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht für Weg auf Toilette

Wer im Home Office arbeitet, ist auf dem Weg zur Toilette nicht gesetzlich unfallversichert. So zumindest lautet ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes München, das aber noch nicht rechtskräftig ist (Aktenzeichen: S 40 U 227/18). Ein anderes Urteil wiederum zeigt: Im Zweifel entscheidet der Einzelfall.

Immer mehr Menschen arbeiten im Home Office und haben das Büro in der eigenen Wohnung. Kein Wunder: Nicht nur erleichtert dies, sich um die Kinder zu kümmern. Auch das Warten im Stau und das Gedrängel in überfüllten Trams entfällt. In knapp jedem dritten deutschen Unternehmen (30 Prozent) können Mitarbeiter ganz oder teilweise von Zuhause aus arbeiten, so zeigt eine Bitkom-Studie.

Doch wie sieht es dabei mit dem gesetzlichen Unfallschutz aus? Ernüchternd ist mit Blick auf diese Frage ein aktuelles Urteil des Münchener Sozialgerichtes. Demnach ist ein Arbeitnehmer nicht unfallversichert, wenn er auf dem Weg vom heimischen WC zurück ins Büro im Keller verunglückt.

Während Arbeitnehmer beim Gang zur Toilette im Betrieb gegen Unfälle versichert wären, greift der Schutz im Homeoffice nicht, so betonten die Richter laut Deutscher Presse-Agentur. Der Grund: Der Arbeitgeber habe dort keinen Einfluss auf die Sicherheit der Einrichtung. Das ist aber Bedingung, damit der gesetzliche Unfallschutz greift.

Urteil des Bundessozialgerichtes: Sturz auf eigener Treppe kann Arbeitsunfall sein

Dass der Unfallschutz im Home Office aber nicht so einfach abzulehnen ist, zeigt ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichtes. Hier war ein Versicherungsmakler aus Rheinland-Pfalz auf der Treppe gestürzt, während er sich auf dem Weg von seinem Keller in das heimische Büro befand: er hatte auf seinem Rechner im Keller ein Upgrade durchführen müssen. Die Berufsgenossenschaft hat es auch in diesem Fall abgelehnt, die Kosten zu übernehmen.

Doch die Richter des Bundessozialgerichts sahen das anders. Der Unfallschutz könne „nicht schon deshalb verneint werden, weil die Treppe nicht überwiegend dienstlichen Zwecken dient“, heißt es in dem Urteil. Ein Sturz auf der eigenen Kellertreppe kann folglich ein Arbeitsunfall sein: abhängig vom konkreten Fall. Der Rechtsstreit wurde am 27.11.2018 entschieden und an das Landessozialgericht Mainz zurückgegeben (Aktenzeichen: B 2 U 8/17 R9).

Mit anderen Worten: Die Sache mit dem Unfallschutz im Home Office ist kompliziert und abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Schwierig kann es hierbei schon sein zu beweisen, dass man zur Zeit des Unfalls tatsächlich auf dem Weg ins Arbeitszimmer war. Auf der sicheren Seite ist man mit einer privaten Unfallversicherung: Sie zahlt in der Regel unabhängig von Anlass, Ort und Ursache des Sturzes.