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Auch ein schlafender Hund bedeutet ein Haftungsrisiko

Ein Hund verstopft das Waschbecken mit Toilettenpapier und dreht den Hahn auf? Eine Frau stürzt im Supermarkt über einen schlafenden Hund? Es sind fast unglaubliche Sachverhalte, die der Versicherer-Dachverband GDV mit Blick auf Schäden von Hunden auflistet: Und doch hat es sie gegeben. Und sie zeigen, dass eine Hundehalterhaftpflicht durchaus eine wichtige Police ist.

Der Hund ist der beste und treuste Freund des Menschen: So stellte der französische Philosoph und Aufklärer Voltaire im Jahr 1764 fest. Aber auch, wenn die Vierbeiner mit der kalten Schnauze in vielen Haushalten Teil der Familie sind, so sind sie doch auch: Wildtiere. Sie können entsprechend große Schäden anrichten.

Dass dies manchmal auf gar witzige und unglaubliche Weise geschieht, zeigt eine Sammlung von Urteilen, über die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Und manchmal muss der Hund gar nicht bösartig oder aggressiv werden, damit Herrchen und Frauchen ein Schaden entsteht.

Ein Beispiel: Ein Hund war vor einem Laden angebunden worden und hatte sich zu einem Nickerchen hingelegt, während die Halterin einkaufte. Eine andere Kundin übersah das Tier und stürzte drüber, zog sich dabei einen komplizierten Bruch zu. Die Halterin musste 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen (Az 19 U 96/12).

Ähnliches Pech hatte eine Frau, die im Campingurlaub über den liegenden Hund eines befreundeten Paares stürzte. Die Freundschaft war danach freilich dahin, klagte doch die Frau auf Schmerzensgeld. Allerdings verständlicherweise — so schwer waren die Verletzungen beim Sturz, dass sie dauerhaft körperlich beeinträchtigt blieb, mit allen entstehenden Kosten wie Reha, behindertengerechter Umbau der Wohnung etc. Auch hier wurden die Halter des Tieres zu Schadensersatz verurteilt (Az. 19 U 96/12).

Wer einen Hund hält, hat folglich ein hohes Haftungsrisiko: Gilt doch das Prinzip der Gefährdungshaftung nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Und das kann bis in den Ruin führen, haftet doch ein Hundehalter mit seinem gesamten Vermögen für die Schäden, die Bello oder Wuffi anrichten. Leider sind diese keineswegs selten. Stolze 100.000 Schadensfälle registrieren die Versicherer jedes Jahr und zahlen dafür in Summe mehr als 80 Millionen Euro.

Eine gewöhnliche Privathaftpflicht greift bei Hunden in der Regel nicht. Hierfür muss ein extra Vertrag abgeschlossen werden. Sechs Bundesländer haben sogar bereits eine Pflicht zur Hundehalter-Haftpflicht eingeführt: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In anderen Bundesländern wie Bayern gilt eine solche Pflicht zumindest für bestimmte Rassen. Wer gegen die Vorgabe verstößt und seinen Hund unversichert lässt, muss ein Bußgeld fürchten.

Glimpflich ging übrigens ein Rechtsstreit aus, bei dem der Hund eines Halters quasi Unmögliches vollbrachte. Erst drang er in die Wohnung des Nachbarn ein, dann verstopfte er den Abfluss des Waschbeckens mit Klopapier, das er von der Toilette geholt hatte. Und, zu allem Übel, drehte mit seinem Maul auch noch den Wasserhahn auf. Das Werk mündete in einen großen Wasserschaden, den nun der Hundebesitzer ersetzen sollte. Musste er nicht: Das sei eine unglückliche Verkettung von Umständen gewesen, entschieden die Richter (Az: 19 S 1968/99).