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Familienentlastungsgesetz – 2019 werden Familien entlastet

Es ist eine gute Nachricht speziell für mittelständische Familien: Im kommenden Jahr werden sie etwas mehr Geld im Portemonnaie behalten. Denn der Gesetzgeber hat das Familienentlastungsgesetz in Kraft gesetzt. Neben höheren Steuerfreibeträgen soll es auch etwas mehr Kindergeld geben. Denn Eltern wissen: Der Nachwuchs kostet auch!

Für viele Eltern sind die Kinder der vielleicht wichtigste Quell der Freude – und auch Sinn des Lebens. Dass es viel Geld kostet Kinder großzuziehen, darüber wird seltener gesprochen. Umso besser, dass auch der Gesetzgeber Handlungsbedarf gesehen hat, um Mutti und Vati etwas mehr in der Börse zu lassen. Und so hat die große Koalition das Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

Dieses Gesetz bringt zumindest eine kleine Entlastung für Familien: Auch wenn die Beträge überschaubar sind. So wird unter anderem das Kindergeld 2019 angehoben. Für das erste und zweite Kind haben Eltern derzeit Anspruch auf 194 Euro, im kommenden Jahr werden es dann 204 Euro sein. Das Kindergeld für das dritte Kind wird von 200 Euro auf 210 Euro erhöht. Für das vierte Kind und weitere Kinder gibt es, statt momentan 225 Euro, ab dem kommenden Jahr 235 Euro.

Auch bei den Steuern können Eltern etwas mehr sparen, wenn sie entsprechend viel an den Fiskus abtreten. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird demnach um 192 Euro auf dann 4.980 Euro raufgesetzt. Weitere 2.640 Euro kommen durch den Freibetrag für Erziehung und Ausbildung obendrauf. So können Eltern 7.620 Euro geltend machen.

Natürlich ist das Thema finanzielle Vorsorge auch für die eigenen Kinder irgendwann relevant. Eltern können das unterstützen, indem sie Gelder für ihre Kinder zeitig zurücklegen bzw. klug anlegen: etwa mit einem Fondssparplan oder einer anderen Vorsorge. Das Geld kann das Kind dann zum Beispiel für Studium und Ausbildung verwenden, oder wenn es einmal heiratet. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die richtige Geldanlage zu finden.