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Kfz-Versicherung: nicht überhastet wechseln!

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, hat dafür in der Regel bis zum 30. November Zeit. Doch auch nach dem Stichtag ist ein Wechsel unter Umständen möglich: weshalb man nichts überstürzen sollte. Denn ein überhasteter Wechsel kann den Verlust von Leistungen bedeuten.

Der Herbst ist traditionell die Wechselsaison für die Kfz-Versicherung. Da die Verträge in der Regel ein Jahr laufen und mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden können, ist der 30. November Stichtag, will sich ein Autofahrer einen neuen Tarif und Anbieter suchen. Die Verbraucher merken dies, weil seit einigen Jahren große Versicherer und auch Online-Vergleichsportale offensiv im Fernsehen und Internet um wechselwillige Kunden werben. Immer ist das Versprechen, man könne bei den Beiträgen ordentlich sparen.

Es droht der Verlust wichtiger Leistungen

Tatsächlich kann es sich lohnen, Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Zwischen einem günstigen und teuren Anbieter sind einige hundert Euro Prämienersparnis pro Jahr möglich. Doch zugleich stößt das Geschäftsgebaren jener, die alljährlich für den Wechsel werben, in der Branche auch auf Kritik. Ganz uneigennützig ist das nämlich nicht.

Was viele Verbraucher nicht wissen: Auch die Vergleichsportale erhalten in der Regel für jeden vermittelten Vertrag eine Provision vom Versicherer. Je öfter die Kunden also ihren Vertrag tauschen, desto mehr können sich die Prämien aller Anbieter erhöhen, denn die Vertriebs- und Werbekosten müssen ja auch bezahlt werden. Und zwar jedes Mal, wenn sich ein Kunde einen neuen Vertrag besorgt.

Zugleich gibt es aber einen weiteren Grund, weshalb Verbraucher nicht allzu kopflos zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen. Es droht nämlich der Verlust von Leistungen, die dann auf lange Sicht eben keine Prämienersparnis bedeuten. So erkaufen sich manche Versicherer die niedrige Prämie auf Kosten einer ungünstigen Rückstufungstabelle: Wer einen Unfall verursacht, wird dann in der Schadensfreiheitsklasse deutlich weiter zurückgestuft als bei anderen Versicherern. Da es Jahre dauern kann, bis die „alte“ Schadensfreiheitsklasse wieder erreicht wird, können hier ebenfalls tausende Euro mehr zusammenkommen.

Auch eine günstige Zweitwagen-Regelung kann beim neuen Anbieter verloren gehen oder er schreibt vor, dass für eine Reparatur nur bestimmte Werkstätten benutzt werden dürfen. Besonders aufpassen müssen Senioren. Ältere Autofahrer ab 65 Jahren müssen für einen Neuvertrag oft deutlich mehr zahlen als jüngere, so ergab die Studie eines Verbraucherportals.

Wechsel auch nach 30. November möglich, wenn….

Deshalb ist es gut zu wissen, dass Fahrzeughalter ihre Kfz-Versicherung auch nach dem 30. November wechseln können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Setzt der Versicherer die Prämie rauf, bewirkt dies ein Sonderkündigungsrecht. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden und die Prämie trotzdem nicht sinkt. In beiden Fällen sind die Kfz-Versicherer sogar ausdrücklich verpflichtet, ihre Kunden über das Sonderkündigungsrecht zu informieren! Tun sie dies nicht, verstoßen sie gegen das Versicherungsrecht. Auch wenn die Adresse in eine ungünstigere Regionalklasse eingestuft wird, ist ein Wechsel möglich.

Relativ unkompliziert kann man aus dem Altvertrag zudem aussteigen, wenn man ein neues Auto zulassen und versichern will. Wer sich unsicher ist, ob und unter welchen Bedingungen er wechseln darf, sollte den Rat eines Versicherungsfachmanns einholen!