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Wenn die Waschmaschine ausläuft: Was übernimmt die Versicherung?
Ein geplatzter Schlauch oder ein defektes Ventil – und schon steht die Wohnung unter Wasser. Auslaufendes Leitungswasser gehört zu den häufigsten Schadenursachen im Haushalt. Doch welche Versicherung greift, wenn Möbel, Böden oder Wände betroffen sind?
Hausrat oder Wohngebäude – was ist was?
Grundsätzlich gilt: Schäden an den eigenen beweglichen Sachen – also Möbeln, Teppichen, Kleidung oder Elektrogeräten – fallen unter die Hausratversicherung. Sie ersetzt die beschädigten Gegenstände zum Neuwert. Voraussetzung ist, dass das Wasser bestimmungswidrig aus Leitungen, angeschlossenen Geräten oder Armaturen austritt.
Wenn Boden, Wände oder Estrich betroffen sind
Sind feste Bestandteile des Wohnraums betroffen, etwa Parkett, Türen, Estrich oder die Einbauküche in Eigentumswohnungen, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Sie übernimmt die Trocknung, Reparatur oder – wenn notwendig – die vollständige Wiederherstellung. In Mietwohnungen ist dafür üblicherweise der Vermieter zuständig.
Wichtig: Sofort reagieren und Schaden dokumentieren
Damit die Versicherung schnell und vollständig regulieren kann, sollten Betroffene den Schaden sofort melden und Fotos oder Videos anfertigen. Wasser abstellen, Restwasser aufnehmen und – wenn möglich – Geräte sichern, hilft Folgeschäden zu vermeiden. Besonders wichtig: Bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit, etwa wenn die Maschine unbeaufsichtigt mit offenem Hahn läuft, kann die Leistung gekürzt werden.

