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Betriebsschließungsversicherung – Weshalb sich viele Versicherer bei Corona querstellen

Die Versicherungsbranche und Vermittler streiten über sogenannte Betriebsschließungsversicherungen. Müssen die Versicherer zahlen, wenn der Betrieb infolge der Coronakrise dicht gemacht werden musste? Warum es geht – und weshalb es auf vertragliche Details ankommt. 

Mit einer Betriebsschließungsversicherung können sich Unternehmer eigentlich dafür absichern, dass Behörden die eigene Firma schließen, weil eine meldepflichtige Krankheit eingedämmt werden soll. Eigentlich ist das eine gute Sache. 

Doch mehrere Medien berichten aktuell, dass nicht alle Versicherer zahlen wollen, wenn das neue Coronavirus COVID-19 zum vorübergehenden Aus des Unternehmens beitrug. Das hat zum Teil auch zu Verwerfungen mit Versicherungsmaklern geführt, die als Sachverwalter des Kunden auf eine Regulierung des Schadens drängen und entsprechende Schreiben an die Versicherer gesendet haben. 

Es geht – wie so oft – um das Kleingedruckte 

Warum nun nicht alle Versicherer zahlen wollen, lässt sich vereinfacht so beantworten: Sie sind der Meinung, dass die aktuelle Corona-Pandemie laut den konkreten Vertragsbedingungen nicht abgesichert ist. In diesem Streit zeigt sich erneut, wie wichtig es ist, auf die konkrete Ausgestaltung der Verträge zu achten. Denn selbst wenn eine Schließung infolge des Infektionsschutzgesetzes abgesichert ist, kommt es auf die Vertragsdetails an. 

Manche Versicherer berufen sich darauf, dass bei prophylaktischen Maßnahmen ausschließlich für jene Krankheiten Schutz besteht, die namentlich und abschließend im Vertrag genannt werden. Das Virus SARS-CoV-2/Covid-19 ist aber, wie gesagt, neu: Es wurde erstmals vom Bundesgesundheitsministerium im Januar 2020 in die Liste meldepflichtiger Seuchen nach dem Infektionsschutzgesetz integriert. Folglich fehlt die Krankheit in vielen Altverträgen. Und ist demnach nicht versichert? 

Manche Versicherer haben ihre Klauseln aber derart formuliert, dass neue meldepflichtige Seuchen mit in den Vertrag übernommen werden, sobald sie Gesetzeswirkung erlangen – eine Art Anpassungsklausel im erweiterten Infektionsschutz- und Seuchenbaustein. Entsprechend stellen sich nicht alle Versicherer quer. Auch sind bei manchen Betriebsschließungs-Policen ‚unbenannte Gefahren‘ mitversichert. Das könnte ebenfalls ein Grund sein, weshalb Versicherer nun zahlen müssen. Viele Anbieter haben zudem angekündigt, jeden Einzelfall genau zu prüfen – mitunter komme es auf die genaue Vertragsgestaltung an. 

Solidaritätsfonds wird debattiert 

Die harte Linie der Versicherer ist ärgerlich. Die Vermittler aber stellen sich auf die Seite der Kunden – Verbände haben nun einen Solidaritätsfonds der Branche in Höhe von 200 Millionen Euro gefordert, aus dem die Versicherten entschädigt werden sollen. Ansonsten werden wohl viele Fälle vor Gericht verhandelt werden müssen.

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