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Kfz-Versicherung: Am 30.11. endet Kündigungsfrist
November ist der Wechselmonat in der Kfz-Versicherung. Nicht von ungefähr, denn wer sich einen neuen Versicherer suchen will, muss seinen Altvertrag vorerst kündigen. Und hierfür gibt es einen Kündigungsstichtag: in der Regel der 30.11.
Wer den Fernseher einschaltet oder im Netz Kanäle streamt, wird es bereits gemerkt haben: Es ist wieder Wechselsaison in der Autoversicherung. Die Schlagzahl der Werbeclips erhöht sich im Herbst immens, und neben Versicherern buhlen auch zahlreiche Vergleichsplattformen um Kundinnen und Kunden.
Das ist auch kein Wunder, denn in der Kfz-Versicherung fällt das Versicherungsjahr häufig mit dem Kalenderjahr zusammen: wobei es in Verträgen vereinzelt auch abweichende Regelungen gibt. Das heißt, wer aus seinem Altvertrag aussteigen will, muss bis zum 30. November kündigen, um sich dann einem neuen Versicherer anzuschließen. Entsprechend haben sich auch die Anbieter von Kfz-Policen auf den Herbst als heiße Wechsel-Phase eingestellt: und werben dann umso aggressiver.
Wer sich von seinem alten Versicherer trennen will, muss zudem beachten, dass die Kündigung am 30. November eingegangen sein muss: der Datum des Poststempels gilt hier nicht. Entsprechend sollte man sie zeitiger wegschicken, am besten per Einschreiben. Immer mehr Versicherer bieten aber auch an, sie online zu kündigen. Hier sollte man sich rechtzeitig informieren. Man sollte auch darum bitten, dass der Erhalt der Kündigung – und ihre Wirksamkeit – bestätigt wird. So geht man auf Nummer sicher.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, auch außerhalb der Frist zu kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Ab Erhalt des entsprechenden Schreibens bleibt dann eine Frist von vier Wochen.
Prämie ist nicht alles
Viele Versicherer – und speziell die Vergleichsportale – werben vor allem mit einem niedrigen Preis für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Das hat aber seine Tücken, wenn der Leistungskatalog vernachlässigt wird. Denn im harten Preiskampf erkaufen manche Anbieter eine günstige Prämie, indem sie bei den Leistungen sparen – oft zum Nachteil des Versicherungsnehmers. So erhielten mehrere Angebote in einem Produktrating des Analysehauses Franke und Bornberg nur die Note „mangelhaft“.
Das Heimtückische ist, dass man manch ungünstige Leistung nicht beim ersten Mal bemerkt. Manche Versicherer haben sehr ungünstige Rückstufungstabellen: Baut der Fahrer ein Unfall, kann er gleich mehrere Stufen des Schadensfreiheitsrabattes verlieren. Konkret bedeutet dies, dass es dann umso länger dauert, um wieder die „alte“ Schadenfreiheitsklasse zu erreichen. Damit kann bei einem Unfall das Vier- bis Fünffache des aktuellen Jahresbeitrages an Prämie erreicht werden, mahnte „Finanztest“ bei einem Tarifvergleich vor zwei Jahren.
Andere Beispiele für ungünstige Leistungen: Bei manchen Versicherern sind zwar die Schäden durch Marderbiss versichert, nicht aber die Folgeschäden. Wenn dann die Kühlung versagt und der Motor Schaden nimmt, weil der Marder ein Kabel beschädigte und Flüssigkeit ausläuft, muss der Versicherer nicht hierfür aufkommen. Das sind nur zwei Beispiele für ungünstige Leistungen. Deshalb gilt: Im Zweifel beraten lassen! Damit sich das Schnäppchen-Angebot im Nachhinein nicht als Preisfalle entpuppt.