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Betriebsrente – Geringverdiener haben Anspruch auf Förderung!

Wer eine Betriebsrente besitzt und nur ein kleines Einkommen hat, kann diese seit Jahresanfang 2018 staatlich fördern lassen. Tatsächlich nutzen diese Option immer mehr Beschäftigte, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Aber es besteht noch Luft nach oben. 

Auch Menschen mit kleinem Einkommen sollen dazu ermutigt werden, eine Betriebsrente abzuschließen. Deshalb hat die Bundesregierung zum Jahresanfang 2018 ein Gesetz in Kraft gesetzt, das vorsieht, die betriebliche Altersvorsorge staatlich zu fördern. Anrecht haben Personen mit einem Bruttolohn von weniger als 2.200 Euro. 

Tatsächlich nutzen immer mehr Beschäftigte diese Option, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. „Das Volumen für den Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 33 Prozent auf insgesamt 89 Millionen Euro gestiegen“, schreibt die Behörde. Im Schnitt erhielten die Förderberechtigten 120 Euro staatlichen Zuschuss im Jahr. 

Damit wird der Förderbetrag bereits im zweiten Jahr von rund 741.200 Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt, die bei 67.400 Arbeitgebern tätig sind. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Dennoch ist die Abdeckung noch recht niedrig: aktuell wird das staatliche Plus lediglich von 3,4 Prozent aller deutschen Firmen genutzt. 

Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wurde der bAV-Förderbetrag im August deutlich angehoben: von 144 Euro auf maximal 288 Euro, wobei weiterhin maximal 30 Prozent des Arbeitgeberzuschusses förderfähig sind. Der Betrag wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Stütze, um auch im Alter finanziell gut über die Runden zu kommen – ein Beratungsgespräch klärt auf!