Wurde eingebrochen oder nicht? Diese Frage stand im Zentrum einer juristischen Auseinandersetzung, die nun vor dem Oberlandesgericht Dresden ein Ende fand. Demnach besteht kein Leistungsanspruch gegenüber dem Hausratversicherer, wenn der Geschädigte den Schaden nicht nachweisen kann. Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl verursacht werden. Doch was, wenn nach einem […]
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