Ein Wasserschaden im Haus – und trotzdem bleibt der Großteil der Kosten am Eigentümer hängen. Was zunächst überraschend klingt, ist rechtlich zulässig. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass sogenannte Schwamm-Schäden weiterhin von der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen werden dürfen – selbst dann, wenn sie durch einen versicherten Leitungswasserschaden ausgelöst wurden. Was war passiert? In einem Einfamilienhaus führte […]




