Die Altersrente wird nicht einfach so ausgezahlt: Die angehenden Ruheständler müssen sie beim Rentenversicherungsträger beantragen. Das sollte drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn passieren, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wer ein Leben lang schwer gearbeitet hat, der hat sich seine Rente auch redlich verdient. Aber das Ruhestandsgeld kommt nicht einfach so ins Haus. Angehende Neurentner […]
