BGH erklärt D&O-Vergleiche im VW-Dieselskandal für nichtig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der Vergleich, den Volkswagen mit seinen Manager-Haftpflichtversicherern abgeschlossen hatte, ist rechtswidrig. Besonders gravierend: Aktionäre wurden nicht ausreichend informiert. Der Bundesgerichtshof hat einen im Rahmen des VW-Dieselskandals geschlossenen Vergleich zwischen dem Konzern und seinen D&O-Versicherern für unwirksam erklärt. Hintergrund ist laut Gericht eine mangelhafte Information der Aktionäre über den Verzicht auf […]