Selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Hundehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Sie sollten darauf achten, dass die Hundeversicherung möglichst viele Bereiche abdeckt, die Sie von einer Hundeversicherung abgedeckt sehen möchten. Beispielsweise kann Ihr Hund in einem Mietgebäude Tapeten und Elektronik angreifen. Eine geeignete Hundeversicherung sollte daher einen Einschluss bezüglich Mietsachschäden beinhalten. Relevant ist dieser Einschluss vor allem bei Tieren, die größtenteils in der Wohnung gehalten werden. Auch sollte eine Hundeversicherung möglichst tolerante Bedingungen aufweisen, einen Schaden durch Ihren Hund anzuerkennen. So sollte Ihr Versicherer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird, oder wenn ein Nachbar Ihren Hund spazieren führt. Aufgrund der Vielzahl verfügbarer Versicherungen steht es Ihnen frei, genau die Hundeversicherung auszuwählen, die exakt Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

Regelungen zur Hundehaftpflicht nach Bundesländern

Baden-Württemberg: Es müssen Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb oder Leinenpflicht werden je nach Gemeinde geregelt.

Bayern: Es müssen Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb oder Leinenpflicht werden je nach Gemeinde geregelt.

Berlin: Es besteht eine generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht für alle Hunde. Weiterhin muss jeder Hund gechipt sein und im öffentlichen Nahverkehr besteht eine Maulkorbpflicht.

Brandenburg: Es müssen Kampf- bzw. Listenhunde wie auch auffällige Hunde versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb und Leinenpflicht werden je nach Gemeinde geregelt.

Bremen: Es besteht keine Pflicht zur Hundehalterhaftpflicht.

Hamburg: Es besteht eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter für ihren Hunde.

Hessen: Es besteht keine Pflicht zur Hundehaftpflicht, doch wird im Landtag derzeit über eine Einführung beraten.

Mecklenburg-Vorpommern: Es besteht keine Pflicht zu Hundehalterhaftpflicht.

Niedersachsen: Es besteht eine Versicherungspflicht für alle Hunderassen.

Nordrhein-Westfalen: Es besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten hat.

Rheinland-Pfalz: Es müssen Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb und Leinenpflicht werden je nach Gemeinde geregelt.

Saarland: Es besteht keine Pflicht zur Hundehaftpflicht.

Sachsen: Es müssen Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb und Leinenpflicht werden je nach Gemeinde geregelt.

Sachsen-Anhalt: Es besteht eine Versicherungspflicht für Welpen bzw. für neu erworbene Hunde.

Schleswig-Holstein: Es müssen Kampf- bzw. Listenhunde und auch auffällige Hunde versichert sein. Weitere Regelungen wie Maulkorb und Leinenpflicht werden je nach Gemeinde geregelt.

Thüringen: Es müssen alle Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen.