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Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt, wie die Privathaftpflichtversicherung im privaten Bereich, den Ersatz von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter gegenüber dem Unternehmen. Ferner umfasst der Versicherungsschutz die Prüfung, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet dabei "passiven" Rechtsschutz, denn im Falle eines Rechtsstreits werden für die Abwehr nicht berechtigter Ansprüche die Prozesskosten übernommen.
Der Versicherungsschutz gilt allerdings nur für Ansprüche, die sich auf den Ersatz eines Schadens richten, nicht auf solche, die auf Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gerichtet sind oder die andere Ziele wie etwa Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen zum Gegenstand haben.
Die Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem von der vereinbarten Deckungssumme abhängig. In jedem Fall sollten Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbaren, denn kraft Gesetzes haften Sie unbegrenzt!




