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Maklerbüro Schmidtke-Wuttke-Hofmann

Versicherung - Finanzierung - Vorsorge

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Altersvorsorge Private Altersvorsorge Riester-Rente

Riester-Rente

 

Die Riester-Rente ist eine besondere Form der privaten Rentenversicherung, da es sich um eine vom Staat zweifach geförderte Altersvorsorge handelt. Zum einen besteht die Förderung aus einer staatlichen Altersvorsorgezulage, die pro Jahr seit 2008 bei 154,00 Euro je Zulagenberechtigtem und bei 185,00 Euro je Kind liegt, für welches im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, ist die Kinderzulage auf 300,00 Euro erhöht. Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, sind 4 % vom Jahresbruttoeinkommen (abzüglich der Zulagen) in den Vertrag einzuzahlen. Der zweite Teil der Förderung ergibt sich in einer Steuerersparnis, da die Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge und Zulagen) als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 2100,00 Euro steuermindernd ansetzbar sind. Zulagenberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Bezieher von Arbeitslosengeld, sowie die Ehepartner aller Zulagenberechtigten. Bei Riester-Verträgen existieren verschiedene Produktvariationen in Form von Banksparplänen, klassischen privaten Rentenversicherungen, fondsgebundenen Rentenversicherungen oder Fondssparplänen. Auch aufgrund des starren Konstrukts ist die Riester-Rente dennoch nicht immer das auf die jeweilige Lebenssituation ausgerichtete Produkt. Wir helfen Ihnen gern, bei der richtigen Auswahl der Verträge.

Zulagenübersicht:

 

Grundzulage:
154,00 EUR pro Jahr
Kinderzulage je Kind: 

185,00 EUR pro Jahr
für Kinder ab 2008 geboren:
300,00 EUR pro Jahr
Wie hoch ist Ihr effektiver Eigenbeitrag, wie hoch die staatliche Zulage und die Steuerersparnis, können Sie mit dem Zulagenrechner rechnen:

Gefördert werden:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Bezieher einer vollen EU Rente
  • Personen in Kindererziehungszeit
  • Personen die nicht erwerbsmäßig pflegen
  • Selbständige:Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, arbeitnehmerähnliche Selbständige, Handwerker, pflichtversicherte auf Antrag, Künstler und Puplizisten, Bezieher des Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (ALG I,Kranke-Unterhalt-Übergangs-Verletztengeld)
  • Bezieher von ALG II
  • Wehr und Ersatzdienstleistende
  • Altersteilzeitler
  • Vorruhestandsbezieher, die direkt davor versicherungspflichtig waren
  • Pflichtversicherte der Alterskasse der Landwirte
  • Beamte

 


Nicht gefördert werden:

  • Selbständige, sofern nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
  • Angestellte und Selbständige, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die über eine Zusatzversorgung eine beamtenähnliche Gesamtversorgung erhalten,
  • Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Geringfügig Beschäftigte, die nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters
  • Sozialhilfeempfänger

Eine Empfehlung von uns, zum Beispiel die TwoTrust Riesterrente von HDI-Gerling:

Die TwoTrust Riesterrente von HDI-Gerling ist eine fondsgebundene Rentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Sie ist für alle gedacht, die bei ihrer staatlich geförderten Altersvorsorge die Chancen des Kapitalmarktes nutzen möchten.

Riester-Rente

Two Trust

Berechnen Sie sich hier Ihren Eigenbeitrag und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns senden.

Onlinerechner Riesterrente TwoTrust HDI-Gerling

 

Die Vorteile im Überblick:

  • Sie erhalten ab Rentenbeginn Monat für Monat eine zusätzliche private Altersrente, die der Höhe nach garantiert ist.
  • die Rentenzahlung erhalten Sie, solange Sie leben
  • durch ein cleveres Garantiemodell bietet die TwoTrust Riesterrente eine hohe Partizipation an der Wertentwicklung der Aktien- und Rentenmärkte und damit hohe Renditechancen bei gleichzeitig erweiterten Garantieleistungen
  • die Two Trust Riesterrente bietet eine hervorragende Fondsauswahl, die Sie jederzeit ändern können
  • mit zunehmendem Alter wird das bereits angesparte Guthaben stärker abgesichert durch das sogenannte Life Circle Modell
  • Sie erhalten echte Rentengarantien, die auf Basis der heutigen Sterbetafeln basieren
  • für die individuelle Fondsanlage können Sie zwischen diversen Top-Anlagekonzepten, Dachfonds und Einzelfonds wählen
  • neben den konventionellen Verrentungsmöglichkeiten besteht zudem auch ab Rentenbeginn weiterhin die Möglichkeit an der Wertentwicklung der Aktien und Rentenmärkte zu partizipieren
  • im Falle des Todes vor Rentenbeginn erhalten Ihre Hinterbliebenen das bis dahin erreichte Todesfall-Kapital
  • bei Antragstellung wird auf jegliche Gesundheitsprüfung verzichtet
  • ein automatisches Anpassungsrecht, um auch bei steigenden Einkommensverhältnissen in den Genuss der optimalen Zulagenförderung zu komme

Gefördert werden:

Arbeitnehmer
Auszubildende
Bezieher einer vollen EU Rente
Personen in Kindererziehungszeit
Personen die nicht erwerbsmäßig pflegen
Selbständige:
Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, arbeitnehmerähnliche Selbständige, Handwerker, pflichtversicherte auf Antrag, Künstler und Puplizisten, Bezieher des Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)
Bezieher von Lohnersatzleistungen (ALG I,Kranke-Unterhalt-Übergangs-Verletztengeld)
Bezieher von ALG II
Wehr und Ersatzdienstleistende
Altersteilzeitler
Vorruhestandsbezieher, die direkt davor versicherungspflichtig waren
Pflichtversicherte der Alterskasse der Landwirte
Beamte