|
|
|
Die Riester-Rente ist eine besondere Form der privaten Rentenversicherung, da es sich um eine vom Staat zweifach geförderte Altersvorsorge handelt. Zum einen besteht die Förderung aus einer staatlichen Altersvorsorgezulage, die pro Jahr seit 2008 bei 154,00 Euro je Zulagenberechtigtem und bei 185,00 Euro je Kind liegt, für welches im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, ist die Kinderzulage auf 300,00 Euro erhöht. Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, sind 4 % vom Jahresbruttoeinkommen (abzüglich der Zulagen) in den Vertrag einzuzahlen. Der zweite Teil der Förderung ergibt sich in einer Steuerersparnis, da die Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge und Zulagen) als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 2100,00 Euro steuermindernd ansetzbar sind. Zulagenberechtigt sind unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige, Bezieher von Arbeitslosengeld, sowie die Ehepartner aller Zulagenberechtigten. Bei Riester-Verträgen existieren verschiedene Produktvariationen in Form von Banksparplänen, klassischen privaten Rentenversicherungen, fondsgebundenen Rentenversicherungen oder Fondssparplänen. Auch aufgrund des starren Konstrukts ist die Riester-Rente dennoch nicht immer das auf die jeweilige Lebenssituation ausgerichtete Produkt. Wir helfen Ihnen gern, bei der richtigen Auswahl der Verträge.
|
Zulagenübersicht: |
|
|
| Grundzulage: | 154,00 EUR pro Jahr | |
| Kinderzulage je Kind: |
185,00 EUR pro Jahr | |
| für Kinder ab 2008 geboren: | 300,00 EUR pro Jahr | |
| Wie hoch ist Ihr effektiver Eigenbeitrag, wie hoch die staatliche Zulage und die Steuerersparnis, können Sie mit dem Zulagenrechner rechnen: | ||
Gefördert werden:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Bezieher einer vollen EU Rente
- Personen in Kindererziehungszeit
- Personen die nicht erwerbsmäßig pflegen
- Selbständige:Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, arbeitnehmerähnliche Selbständige, Handwerker, pflichtversicherte auf Antrag, Künstler und Puplizisten, Bezieher des Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (ALG I,Kranke-Unterhalt-Übergangs-Verletztengeld)
- Bezieher von ALG II
- Wehr und Ersatzdienstleistende
- Altersteilzeitler
- Vorruhestandsbezieher, die direkt davor versicherungspflichtig waren
- Pflichtversicherte der Alterskasse der Landwirte
- Beamte
Nicht gefördert werden:
- Selbständige, sofern nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
- Angestellte und Selbständige, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die über eine Zusatzversorgung eine beamtenähnliche Gesamtversorgung erhalten,
- Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Geringfügig Beschäftigte, die nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher einer Vollrente wegen Alters
- Sozialhilfeempfänger
|
Eine Empfehlung von uns, zum Beispiel die TwoTrust Riesterrente von HDI-Gerling: |
|
| Die TwoTrust Riesterrente von HDI-Gerling ist eine fondsgebundene Rentenversicherung, die staatlich gefördert wird. Sie ist für alle gedacht, die bei ihrer staatlich geförderten Altersvorsorge die Chancen des Kapitalmarktes nutzen möchten. | |
|
Riester-Rente Two Trust
Berechnen Sie sich hier Ihren Eigenbeitrag und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns senden.
|
Die Vorteile im Überblick:
|
Arbeitnehmer
Auszubildende
Bezieher einer vollen EU Rente
Personen in Kindererziehungszeit
Personen die nicht erwerbsmäßig pflegen
Selbständige:
Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, arbeitnehmerähnliche Selbständige, Handwerker, pflichtversicherte auf Antrag, Künstler und Puplizisten, Bezieher des Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)
Bezieher von Lohnersatzleistungen (ALG I,Kranke-Unterhalt-Übergangs-Verletztengeld)
Bezieher von ALG II
Wehr und Ersatzdienstleistende
Altersteilzeitler
Vorruhestandsbezieher, die direkt davor versicherungspflichtig waren
Pflichtversicherte der Alterskasse der Landwirte
Beamte









